|
Nachfolgende Bedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages:
I. Vertragsinhalt, Vertragsschluss
Zwischen dem Kunden und dem Reisebüro kommt ein Vermittlungsvertrag
zustande. Der Kunde beauftragt das Reisebüro, für ihn Reisen und Reiseleistungen
mit Reiseveranstaltern und sonstigen Leistungsträgern zu vermitteln.
Zum Vertragsschluss kommt es durch Auftrag des Kunden, der durch das
Reisebüro angenommen wird. Der Auftrag des Kunden kann schriftlich,
mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erteilt werden. Das
Reisebüro tritt bezüglich der vom Kunden gebuchten Leistungen lediglich
als Vermittler auf. Für die vermittelten Leistungen selbst gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter bzw. Leistungsträger,
die in den jeweils vermittelten Vertrag einbezogen werden. Dies betrifft
insbesondere auch Inhalt und Umfang der gebuchten Leistungen, Stornierungen
und Umbuchungen, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten des Reisepreises
sowie etwaige Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Leistungserbringung.
II. Vermittlungs-Entgelte
Das Reisebüro erhebt für die Vermittlung von Pauschalreisen und
sonstiger Leistungen, die von Reiseveranstaltern angeboten werden,
kein Vermittlungs-Entgelt. Für die Vermittlung sonstiger Leistungen,
einschließlich Leistungen von Fluggesellschaften, Bahn u.a., sowie
für die Erbringung sonstiger Leistungen für den Kunden, werden
Vermittlungs-Entgelte berechnet.
Aufwendungen oder Auslagen des Reisebüros, die im Rahmen des erteilten
Auftrags anfallen (z.B. Ausstellungskosten für Visa, Postgebühren, etc.)
sind zusätzlich zum Vermittlungs-Entgelt, das lediglich die reine Vermittlungsleistung
abdeckt, vom Kunden an das Reisebüro zu erstatten. Die Vermittlungs-Entgelte
sind bei Rechnungsstellung sofort fällig. Die Fälligkeit steht in keinem
Zusammenhang mit der Fälligkeit der gebuchten Leistungen (z.B. der Reisepreiszahlungen).
Sollte der Kunde gebuchte Reisen und Leistungen umbuchen oder stornieren,
bleibt der Anspruch des Reisebüros auf bereits angefallene Vermittlungs-Entgelte
unberührt. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten.
Mit den IATA Fluggesellschaften und dem Consolidator FTI ist das Reisebüro
auf der Grundlage vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen im Rahmen
eines Agenturverhältnisses verbunden. Dem Kunden gegenüber, wird das
Reisebüro jedoch ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages
zwischen dem Kunden und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen
dieser Doppelstellung hat das Reisebüro also sowohl dem Kunden gegenüber,
als auch gegenüber der Fluggesellschaft, vertragliche und gesetzliche
Bestimmungen zu beachten.
Das Reisebüro trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich
der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung des Reisebüros aus
einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler bleibt
hiervon unberührt.
Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich
Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart
ist) Brutto-Endpreise und beinhalten eine vom Reisebüro kalkulierte
Vergütung seiner Tätigkeit für den Kunden. Im Falle einer Umbuchung,
eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme berechnet
das Reisebüro die hierfür von der Fluggesellschaft geforderten Entgelte,
sowie zusätzlich sein mit dem Kunden im Einzelfall oder durch Aushang
vereinbartes Vermittlungs-Entgelt.
Von der Fluggesellschaft ist das Reisebüro mit dem Inkasso des Flugpreises
und sonstiger Entgelte im Zusammenhang mit der Flugbuchung beauftragt
und haftet dieser gegenüber für diese Zahlungen. Die für diese Inkassotätigkeit
anfallenden Kosten sind ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden
Preis.
Das Reisebüro kann die Forderung der Fluggesellschaft gegebenenfalls
im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft
gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland für inländische Flüge und - soweit auf den jeweiligen Flug
anwendbar - unmittelbar, die inländischen gesetzlichen Bestimmungen
und die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens. Ergänzend gelten,
soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der
jeweiligen Fluggesellschaft.
| |
€ |
€ *
|
|
PAUSCHALREISEN
Beratung / Verkauf von Pauschalreisen,
Kreuzfahrten und Versicherungen
|
|
kostenlos |
| |
|
|
| |
Flugticket |
Reisebüro |
|
FLUG (inkl.
LowCost, Charter- und Bonusflugscheine)
|
Entgelt |
Entgelt |
| Flug Inland,
Elektronisches Ticket, je Ticket |
30,00 |
13,00 |
|
Flug Europa, Elektronisches Ticket, je
Ticket
|
30,00 |
13,00 |
| Flug Interkontinental,
Elektronisches Ticket, je Ticket |
45,00 |
13,00 |
| Aufpreis
Papierticket, je Ticket |
8,00 |
|
| LowCost Airline, je
Strecke |
7,50 |
6,50 |
Stornierung /
Umbuchung nach Ticketerstellung, je Ticket
(zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger) |
|
25,00 |
| Rückbestätigung
von nicht bei uns gebuchten Tickets, je Ticket |
|
25,00 |
| |
|
|
| VISA |
|
|
|
Visabeschaffung (zzgl. Visagebühren + Porto), je
Pass
|
|
25,00 |
| * Alle
steuerpflichtigen Vermittlungsentgelte inkl. MwSt. und zzgl. Fremdgebühren
~ Änderungen vorbehalten |
|
|
III. Auskünfte, Hinweise
Angaben über vermittelte Beförderungen und touristische Leistungen beruhen
ausschließlich auf den Angaben der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger
dem Reisebüro gegenüber. Die Angaben des Reisebüros stellen keine eigene
Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit
und Aktualität dar. Das Reisebüro haftet bei der Erteilung von Hinweisen
und Auskünften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige
Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der ihm erteilten
Auskünfte und Hinweise an den Kunden.
IV. Pflichten des Reisebüros
Die vertraglichen Pflichten des Reisebüros umfassen ausschließlich die
ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Reisen und Leistungen.
Die Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen selbst gehört
nicht zu den vertraglichen Pflichten des Reisebüros. Deshalb haftet
auch das Reisebüro grundsätzlich nicht bei Aufwendungen oder Auslagen
des Reisebüros, die im Rahmen des erteilten Auftrags anfallen (z.B.
Ausstellungskosten für Visa, Postgebühren etc.). Diese sind zusätzlich
zum Vermittlungs-Entgelt, das lediglich die reine Vermittlungsleistung
abdeckt, vom Kunden an das Reisebüro zu erstatten.
V. Zahlung
Das Reisebüro verpflichtet sich, Zahlungen des Kunden ihrer Zweckbestimmung
unverzüglich zuzuführen. Zahlungen des Kunden für Reiseleistungen dürfen
vom Reisebüro nur entgegengenommen werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein
gemäß § 651 k Abs. 3 BGB ausgehändigt worden ist; dies gilt auch für
Anzahlungen.
VI. Reiseunterlagen
Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro
ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen
und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro hiervon
zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden. Das Reisebüro wird die Unterlagen
für die gebuchten Leistungen dem Kunden unverzüglich nach Erhalt im
Geschäftslokal des Reisebüros aushändigen. Die Zusendung der Unterlagen
auf dem Postweg erfolgt auf ausschließliches Risiko des Kunden. Zusendungen
per Kurier (z.B. UPS etc.) müssen gesondert vereinbart werden und erfolgen
auf Kosten des Kunden.
VII. Haftung und Haftungsbeschränkung
Das Reisebüro haftet als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung,
die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung von Reiseunterlagen
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Das
Reisebüro haftet nicht dafür, dass ein dem Buchungsauftrag entsprechender
Vertrag mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger zustande kommt.
Das Reisebüro haftet nur für Fehler in seinem eigenen Verantwortungsbereich,
also für Vermittlungsfehler, die seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen
begehen, wie z.B. bei fehlerhafter Beratung oder nicht auftragsgemäß
durchgeführter Buchung. Diese Haftung ist jedoch für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung
beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht.
VIII. Einreise und Gesundheitsbestimmungen
Informationen des Reisebüros beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt
der Buchung. Bei Reiseleistungen wird dabei grundsätzlich unterstellt,
dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche
Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem
anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder dem Reisebüro mitgeteilt
wurde. In der Person des Reiseteilnehmers begründete sonstige persönliche
Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, es sei denn, sie
sind offenkundig oder dem Reisebüro mitgeteilt worden. Das Reisebüro
weist ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer
Änderung dieser die Reise betreffende Bestimmungen durch staatliche
Behörden gegeben ist. Das Reisebüro wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten
bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich
zu unterrichten. Dem Kunden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien
wegen Änderungen dieser Bestimmungen in seinem Ziel oder Transitland
zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu
können. Dem Kunden wird geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und
Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, insbesondere
auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig
zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen. Allgemeine Informationen
geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte,
insbesondere Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienste
sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Für die Einhaltung
der für die Reise wesentlichen Vorschriften ist der Reiseteilnehmer
selbst verantwortlich. Das Reisebüro haftet bei gesonderter Beauftragung
über die Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für
rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere,
es sei denn, das Reisebüro hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.
IX. Versicherungen
Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden, ein Reiseschutzpaket oder zumindest
eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der Buchung abzuschließen.
X. Ausschlussfrist für Anspruchsanmeldungen
Der Kunde muss sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag gegen
das Reisebüro, gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb von zwei Monaten
nach dem vertraglich mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger
vereinbarten Leistungs- ende (Reiseende) gegenüber dem Reisebüro geltend
machen. Ansonsten verfallen die Ansprüche, es sei denn, der Kunde war
an der fristgerechten Geltendmachung unverschuldet gehindert.
XI. Gerichtsstand
Für den Fall, dass der Reisende nach Abschluss des Vermittlungsvertrages
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus
verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird
als Gerichtsstand der Sitz des Reisebüros vereinbart.
|